In sechs Schritten zum Eigentum

Kaufprozess

Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe: was passiert, was Sie brauchen und was es kostet. Verständlich erklärt und auf Deutsch begleitet.

6Schritte
2Sprachen im Vertrag
1Ansprechpartner
Der Ablauf

Schritt für Schritt,ohne Überraschungen

Am Ende halten Sie Ihre Eigentumsurkunde in den Händen. Bis dahin begleiten wir Sie zu jedem Termin, damit Sie jederzeit wissen, was Sie unterschreiben.

  1. Schritt 01

    Beratung

    Persönlich in Deutschland, per Video oder vor Ort in der Türkei. Wir klären Ihre Wünsche, Ihr Budget und Ihren Zeitrahmen und senden Ihnen Grundrisse, Preisliste und die aktuelle Verfügbarkeit.

    Sie bringen mit

    • Ihre Vorstellungen zu Größe, Lage und Budget
    • Alle Fragen, die Ihnen wichtig sind

    Wir übernehmen

    • Exposé, Preisliste und Verfügbarkeit
    • Video-Führung oder Besichtigung vor Ort
    Kostenlos und unverbindlich
  2. Schritt 02

    Reservierung

    Haben Sie Ihre Wunschwohnung gefunden, wird sie mit einer schriftlichen Vereinbarung für Sie geblockt. Darin stehen Einheit, Preis und die nächsten Schritte, damit niemand anderes sie Ihnen wegkauft.

    Sie bringen mit

    • Kopie Ihres Reisepasses
    • Ihre Unterschrift unter die Vereinbarung

    Wir übernehmen

    • Reservierungsvereinbarung auf Deutsch
    • Schriftliche Aufstellung aller Nebenkosten
    Ihre Einheit ist fest für Sie geblockt
  3. Schritt 03

    Steuernummer & Konto

    Für den Kauf brauchen Sie eine türkische Steuernummer und ein Bankkonto in der Türkei. Beides ist mit Ihrem Reisepass schnell erledigt, wir vereinbaren die Termine und begleiten Sie.

    Sie bringen mit

    • Gültigen Reisepass
    • Ihre Meldeadresse in Deutschland

    Wir übernehmen

    • Termin beim türkischen Finanzamt
    • Kontoeröffnung bei einer türkischen Bank
    • Übersetzung bei jedem Termin
    Meist an einem einzigen Tag erledigt
  4. Schritt 04

    Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag ist zweisprachig auf Deutsch und Türkisch. Er hält Zahlungsplan, Fertigstellungstermin und Ausstattung verbindlich fest. Sie prüfen ihn in Ruhe, gern auch mit Ihrem eigenen Anwalt.

    Sie bringen mit

    • Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen
    • Unterschrift vor Ort oder per Vollmacht

    Wir übernehmen

    • Vertrag in beiden Sprachen
    • Erklärung jeder Klausel auf Deutsch
    Deutsch und Türkisch, Seite für Seite
  5. Schritt 05

    Gutachten & Grundbuch

    Für ausländische Käufer ist ein amtlich anerkanntes Wertgutachten vorgeschrieben. Danach folgt der Termin beim Grundbuchamt, bei dem das Eigentum auf Sie übertragen wird und Sie Ihre Eigentumsurkunde erhalten.

    Sie bringen mit

    • Reisepass und zwei biometrische Passfotos
    • Nachweis über den Devisenumtausch

    Wir übernehmen

    • Beauftragung des Wertgutachtens
    • Antrag und Termin beim Grundbuchamt
    • Vereidigter Dolmetscher
    Sie sind eingetragener Eigentümer
  6. Schritt 06

    Schlüsselübergabe

    Gemeinsam gehen wir durch Ihre Wohnung und halten alles im Übergabeprotokoll fest. Strom, Wasser und Gas werden auf Ihren Namen angemeldet, die Erdbebenversicherung wird abgeschlossen.

    Sie bringen mit

    • Zeit für die gemeinsame Abnahme
    • Ihre Wünsche zu Möblierung oder Vermietung

    Wir übernehmen

    • Übergabeprotokoll
    • Anmeldung von Strom, Wasser und Gas
    • Abschluss der Erdbebenversicherung
    Willkommen in Ihrem Zuhause
Unterlagen

Ihre Checklistefür den Kauf

Haken Sie ab, was Sie schon haben. Vieles davon richten wir gemeinsam mit Ihnen ein, Sie müssen also nicht alles vorher besorgen.

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Alles beisammen. Wir können starten.

Nebenkosten

Was neben dem Kaufpreisauf Sie zukommt

Damit Sie realistisch planen können, hier alle Posten im Überblick. Die genaue Aufstellung für Ihre Wohnung erhalten Sie vor der Reservierung schriftlich.

  • GrundbuchgebührBeim Grundbuchamt

    Derzeit 4 % des im Grundbuch angegebenen Werts. Gesetzlich teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühr, in der Praxis trägt sie häufig der Käufer.

    Einmalig
  • WertgutachtenAmtlich zugelassen

    Für ausländische Käufer vorgeschrieben und von einem amtlich zugelassenen Gutachter erstellt.

    Einmalig
  • Dolmetscher & ÜbersetzungenBeim Grundbuchtermin

    Vereidigter Dolmetscher beim Grundbuchtermin sowie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen.

    Einmalig
  • Notarielle VollmachtBei Bedarf

    Nur wenn Sie nicht persönlich zu den Terminen anreisen.

    Optional
  • AnschlüsseStrom, Wasser, Gas

    Anmeldung und Kautionen für Strom, Wasser und Gas auf Ihren Namen.

    Einmalig
  • ErdbebenversicherungPflichtversicherung

    Pflichtversicherung für jede Wohnung. Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche und Bauart.

    Jährlich
  • GrundsteuerAn die Gemeinde

    Eine geringe jährliche Steuer an die Gemeinde, berechnet auf den amtlichen Wert der Wohnung.

    Jährlich
  • HausgeldFür die Anlage

    Für Pool, Gärten, Aufzüge, Beleuchtung und die Pflege der Anlage.

    Monatlich

Gebühren und Steuersätze können sich ändern. Alle Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Aufstellung anfordern
Begriffe

Sechs Begriffe,kurz erklärt

Diese Begriffe begegnen Ihnen beim Kauf immer wieder. Hier steht, was dahintersteckt.

Eigentum

EigentumsurkundeIhr Nachweis als Eigentümer

Weist Sie als eingetragenen Eigentümer aus. Wird vom Grundbuchamt ausgestellt, sobald die Übertragung abgeschlossen ist.

Behörde

SteuernummerIhr erster Schritt

Ihre türkische Steuernummer. Ohne sie gibt es kein Bankkonto und keinen Grundbucheintrag.

Versicherung

Erdbeben­versicherungGesetzlich vorgeschrieben

Pflichtversicherung für jede Wohnung. Sie muss bestehen, bevor Strom und Wasser angemeldet werden.

Gutachten

WertgutachtenPflicht für ausländische Käufer

Bewertung der Wohnung durch einen amtlich zugelassenen Gutachter vor dem Termin beim Grundbuchamt.

Genehmigung

Nutzungs­erlaubnisNach der Fertigstellung

Bestätigt, dass das Gebäude wie genehmigt gebaut wurde und bewohnt werden darf.

Aufenthalt

Aufenthalts­erlaubnisFür längere Aufenthalte

Erlaubnis für längere Aufenthalte in der Türkei. Wohneigentum kann eine Grundlage für den Antrag sein.

Häufige Fragen

Gut zu wissenvor dem Kauf

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich und auf Deutsch.

Frage stellen
  • Ja. Deutsche Staatsangehörige können in der Türkei Wohneigentum erwerben und werden als Eigentümer im türkischen Grundbuch eingetragen. Einschränkungen gelten nur für bestimmte Gebiete, etwa militärische Sicherheitszonen. Das wird vor dem Kauf behördlich geprüft.

  • Nicht zwingend. Viele Schritte lassen sich mit einer notariellen Vollmacht erledigen, die Sie auch in Deutschland beim türkischen Konsulat ausstellen lassen können. Für die Besichtigung empfehlen wir dennoch einen Besuch vor Ort oder eine Video-Führung.

  • Die Eigentumsurkunde wird vom türkischen Grundbuchamt ausgestellt, sobald die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist. Sie weist Sie als eingetragenen Eigentümer der Wohnung aus.

  • Vor der Reservierung erhalten Sie die Unterlagen zum Projekt, darunter Baugenehmigung und Grundbuchauszug des Grundstücks. Fertigstellungstermin, Ausstattung und Zahlungsplan werden im Kaufvertrag verbindlich festgehalten. Gern prüft auch Ihr eigener Anwalt die Unterlagen.

  • Ja. Beratung, Unterlagen und die Begleitung zu allen Terminen erfolgen auf Deutsch. Der Kaufvertrag ist zweisprachig auf Deutsch und Türkisch.

  • Neben dem Kaufpreis fallen unter anderem die Grundbuchgebühr, das Pflichtgutachten, Übersetzungs- und Notarkosten sowie die Erdbebenversicherung an. Wir legen Ihnen alle Nebenkosten vor der Reservierung schriftlich offen.

  • Die Zahlung erfolgt nach dem im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsplan über ein türkisches Bankkonto. Konto und Steuernummer richten wir gemeinsam mit Ihnen ein, in der Regel an einem einzigen Tag.

  • Ausländische Käufer tauschen den Kaufpreis über eine türkische Bank in Lira um und legen den Nachweis darüber beim Termin im Grundbuchamt vor. Wir begleiten Sie bei diesem Schritt, damit der Nachweis rechtzeitig vorliegt.

  • Ja, in überschaubarem Rahmen: die jährliche Grundsteuer, die Erdbebenversicherung, Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sowie das Hausgeld für Pool, Gärten und Pflege der Anlage.

  • Wohneigentum kann eine Grundlage für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sein. Die Voraussetzungen ändern sich gelegentlich, deshalb prüfen wir Ihren Fall individuell und vermitteln bei Bedarf Fachleute.

  • Ja, eine Vermietung ist grundsätzlich möglich. Für die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste gelten in der Türkei eigene Genehmigungsregeln, für eine Langzeitvermietung genügt ein Mietvertrag. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

  • Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen verlässliche Ansprechpartner vor Ort, etwa für Reinigung, Schlüsselverwaltung, kleine Reparaturen oder die Betreuung von Feriengästen.