EigentumsurkundeIhr Nachweis als Eigentümer
Weist Sie als eingetragenen Eigentümer aus. Wird vom Grundbuchamt ausgestellt, sobald die Übertragung abgeschlossen ist.

Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe: was passiert, was Sie brauchen und was es kostet. Verständlich erklärt und auf Deutsch begleitet.
Am Ende halten Sie Ihre Eigentumsurkunde in den Händen. Bis dahin begleiten wir Sie zu jedem Termin, damit Sie jederzeit wissen, was Sie unterschreiben.
Persönlich in Deutschland, per Video oder vor Ort in der Türkei. Wir klären Ihre Wünsche, Ihr Budget und Ihren Zeitrahmen und senden Ihnen Grundrisse, Preisliste und die aktuelle Verfügbarkeit.

Haben Sie Ihre Wunschwohnung gefunden, wird sie mit einer schriftlichen Vereinbarung für Sie geblockt. Darin stehen Einheit, Preis und die nächsten Schritte, damit niemand anderes sie Ihnen wegkauft.

Für den Kauf brauchen Sie eine türkische Steuernummer und ein Bankkonto in der Türkei. Beides ist mit Ihrem Reisepass schnell erledigt, wir vereinbaren die Termine und begleiten Sie.

Der Kaufvertrag ist zweisprachig auf Deutsch und Türkisch. Er hält Zahlungsplan, Fertigstellungstermin und Ausstattung verbindlich fest. Sie prüfen ihn in Ruhe, gern auch mit Ihrem eigenen Anwalt.

Für ausländische Käufer ist ein amtlich anerkanntes Wertgutachten vorgeschrieben. Danach folgt der Termin beim Grundbuchamt, bei dem das Eigentum auf Sie übertragen wird und Sie Ihre Eigentumsurkunde erhalten.

Gemeinsam gehen wir durch Ihre Wohnung und halten alles im Übergabeprotokoll fest. Strom, Wasser und Gas werden auf Ihren Namen angemeldet, die Erdbebenversicherung wird abgeschlossen.

Haken Sie ab, was Sie schon haben. Vieles davon richten wir gemeinsam mit Ihnen ein, Sie müssen also nicht alles vorher besorgen.
Alles beisammen. Wir können starten.
Damit Sie realistisch planen können, hier alle Posten im Überblick. Die genaue Aufstellung für Ihre Wohnung erhalten Sie vor der Reservierung schriftlich.
Derzeit 4 % des im Grundbuch angegebenen Werts. Gesetzlich teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühr, in der Praxis trägt sie häufig der Käufer.
EinmaligFür ausländische Käufer vorgeschrieben und von einem amtlich zugelassenen Gutachter erstellt.
EinmaligVereidigter Dolmetscher beim Grundbuchtermin sowie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen.
EinmaligNur wenn Sie nicht persönlich zu den Terminen anreisen.
OptionalAnmeldung und Kautionen für Strom, Wasser und Gas auf Ihren Namen.
EinmaligPflichtversicherung für jede Wohnung. Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche und Bauart.
JährlichEine geringe jährliche Steuer an die Gemeinde, berechnet auf den amtlichen Wert der Wohnung.
JährlichFür Pool, Gärten, Aufzüge, Beleuchtung und die Pflege der Anlage.
MonatlichGebühren und Steuersätze können sich ändern. Alle Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Aufstellung anfordernDiese Begriffe begegnen Ihnen beim Kauf immer wieder. Hier steht, was dahintersteckt.
Weist Sie als eingetragenen Eigentümer aus. Wird vom Grundbuchamt ausgestellt, sobald die Übertragung abgeschlossen ist.
Ihre türkische Steuernummer. Ohne sie gibt es kein Bankkonto und keinen Grundbucheintrag.
Pflichtversicherung für jede Wohnung. Sie muss bestehen, bevor Strom und Wasser angemeldet werden.
Bewertung der Wohnung durch einen amtlich zugelassenen Gutachter vor dem Termin beim Grundbuchamt.
Bestätigt, dass das Gebäude wie genehmigt gebaut wurde und bewohnt werden darf.
Erlaubnis für längere Aufenthalte in der Türkei. Wohneigentum kann eine Grundlage für den Antrag sein.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich und auf Deutsch.
Frage stellenJa. Deutsche Staatsangehörige können in der Türkei Wohneigentum erwerben und werden als Eigentümer im türkischen Grundbuch eingetragen. Einschränkungen gelten nur für bestimmte Gebiete, etwa militärische Sicherheitszonen. Das wird vor dem Kauf behördlich geprüft.
Nicht zwingend. Viele Schritte lassen sich mit einer notariellen Vollmacht erledigen, die Sie auch in Deutschland beim türkischen Konsulat ausstellen lassen können. Für die Besichtigung empfehlen wir dennoch einen Besuch vor Ort oder eine Video-Führung.
Die Eigentumsurkunde wird vom türkischen Grundbuchamt ausgestellt, sobald die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist. Sie weist Sie als eingetragenen Eigentümer der Wohnung aus.
Vor der Reservierung erhalten Sie die Unterlagen zum Projekt, darunter Baugenehmigung und Grundbuchauszug des Grundstücks. Fertigstellungstermin, Ausstattung und Zahlungsplan werden im Kaufvertrag verbindlich festgehalten. Gern prüft auch Ihr eigener Anwalt die Unterlagen.
Ja. Beratung, Unterlagen und die Begleitung zu allen Terminen erfolgen auf Deutsch. Der Kaufvertrag ist zweisprachig auf Deutsch und Türkisch.
Neben dem Kaufpreis fallen unter anderem die Grundbuchgebühr, das Pflichtgutachten, Übersetzungs- und Notarkosten sowie die Erdbebenversicherung an. Wir legen Ihnen alle Nebenkosten vor der Reservierung schriftlich offen.
Die Zahlung erfolgt nach dem im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsplan über ein türkisches Bankkonto. Konto und Steuernummer richten wir gemeinsam mit Ihnen ein, in der Regel an einem einzigen Tag.
Ausländische Käufer tauschen den Kaufpreis über eine türkische Bank in Lira um und legen den Nachweis darüber beim Termin im Grundbuchamt vor. Wir begleiten Sie bei diesem Schritt, damit der Nachweis rechtzeitig vorliegt.
Ja, in überschaubarem Rahmen: die jährliche Grundsteuer, die Erdbebenversicherung, Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sowie das Hausgeld für Pool, Gärten und Pflege der Anlage.
Wohneigentum kann eine Grundlage für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sein. Die Voraussetzungen ändern sich gelegentlich, deshalb prüfen wir Ihren Fall individuell und vermitteln bei Bedarf Fachleute.
Ja, eine Vermietung ist grundsätzlich möglich. Für die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste gelten in der Türkei eigene Genehmigungsregeln, für eine Langzeitvermietung genügt ein Mietvertrag. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen verlässliche Ansprechpartner vor Ort, etwa für Reinigung, Schlüsselverwaltung, kleine Reparaturen oder die Betreuung von Feriengästen.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.